StbG : § 10 Abs 1 Z 6 (bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, Charakterbild, Prognose, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, besonderes Gewicht bei Prognose; divisionelle Erledigung einer Straftat, Auseinandersetzung mit positiver Prognose)