StbG : § 10 Abs 1 Z 6 (bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, Charakterbild, Prognose, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, gravierender Verstoß durch § 5 Abs 1 StVO-Übertretung, Verkehrsunfall mit Personenschaden in alkoholisiertem Zustand)