AlVG 1977: § 10 Abs 1 und Abs 2 (Weigerung oder Vereitelung von Beschäftigung oder Nach[Um]schulung durch Arbeitslosen; Verlust des Arbeitslosengeldanspruchs)
§ 10 Abs 2 idF vor BGBl I 2004/77 (Nachsicht des Ausschlusses vom Bezug des Arbeitslosengeldes in berücksichtigungswürdigen Fällen)