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VwGH 2006/06/0026, 27. 6. 2006 (Namensrecht)

NamensrechtZfV 2007/1255ZfV 2007, 538 Heft 3a v. 13.8.2007

NamRÄG: § 3 Abs 1 Z 6 (Änderung des Familiennamens, keine Bewilligung; Änderung dem Wohl einer hievon betroffenen, nicht eigenberechtigten Person abträglich; dem Wohl des Kindes entspricht im Allgemeinen die Herstellung der Gleichheit des Familiennamens mit der Familie, in der er aufwächst, in höherem Maße als die Beibehaltung seines Namens)

ABGB: § 165 (uneheliche Kinder, Familiennamen der Mutter)

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