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VwGH 2002/10/0220, 31. 5. 2006 (Natur- und Landschaftsschutz)

Natur- und LandschaftsschutzZfV 2007/1256ZfV 2007, 538 Heft 3a v. 13.8.2007

Tir NSchG 1997: § 1 Abs 1 (Interessen des Naturschutzes)

§ 7 Abs 1 lit b (Bewilligungspflicht für Anlagen außerhalb geschlossener Ortschaften im Bereich von fließenden Gewässern; Forststraße)

§ 27 Abs 2 (Bewilligungsverfahren bei Vorhaben ua nach § 7 Abs 1, Interessenabwägung zwischen den Interessen iSd § 1 Abs 1 und den langfristigen öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens, Anforderungen an eine gesetzmäßige Begründung; Interessen der Waldbewirtschaftung; Forststraße zur Generalerschließung Radurschltal)

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