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VwGH 2005/04/0295, 30. 6. 2006 (Gewerberecht)

GewerberechtZfV 2007/1213ZfV 2007, 522 Heft 3a v. 13.8.2007

GewO: § 87 Abs 2 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, kein hinreichendes Vermögen zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens; keine, wenn Gewerbeausübung vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist)

2005/04/0295, 30. 6. 2006

Bei der Beurteilung, ob das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung gem § 87 Abs 2 GewO 1994 vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist, geht es ausschließlich darum, dass die Zahlungspflichten gegenüber allen Gläubigern gleichermaßen bei Fälligkeit erfüllt werden. Die Erfüllung des Tatbestandselementes des

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