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VwGH 2002/21/0107, 2003/21/0063, 22. 6. 2006 (Fremdenpolizei)

FremdenpolizeiZfV 2007/1165ZfV 2007, 500 Heft 3a v. 13.8.2007

NAG 2005: § 72 (Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; trotz Erteilungshindernis, ausgenommen bei Aufenthaltsverbot, besonders berücksichtigungswürdige Fälle; berücksichtigungswürdige Gründe: Gefahr gemäß Refoulementverbot; Opfer eines bewaffneten Konflikts: Aufenthaltsbewilligung nur für voraussichtliche Dauer dieses Konfliktes, höchstens drei Monate)

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