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VwGH 2005/03/0250, 4. 5. 2006 (Europarecht)

EuroparechtZfV 2007/1156ZfV 2007, 497 Heft 3a v. 13.8.2007

EG: Art 249 Abs 3 (Richtlinien; unmittelbare Anwendbarkeit, wenn inhaltlich unbedingt und hinreichen bestimmt)

RL 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm: Art 1 Abs 1 (Ziele)

Art 1 Abs 2 (RL soll Grundlage für die Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen darstellen; ua bei Schieneninfrastruktureinrichtungen; Kommission wird bis 18. 7. 2006 geeignete Vorschläge vorlegen; keine unmittelbare Anwendbarkeit)

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