GehG: § 20b Abs 1 Z 3 (Fahrtkostenzuschuss, Voraussetzungen, Fahrtauslagen für zweckmäßigerweise in Betracht kommendes öffentliches Verkehrsmittel)
§ 20b Abs 2 (ebenso, kein in Betracht kommendes öffentliches Beförderungsmittel)
EStG: § 16 Abs 1 Z 6 lit c (Werbungskosten, Pendlerpauschale, großes)