GehG: § 5 Abs 1 Z 2 (ruhegenussfähiger Monatsbezug, ruhegenussfähig erklärte Zulagen)
§ 57 Abs 1 (Dienstzulage, Leiter von Unterrichtsanstalten)
§ 59 Abs 1 (ebenso, stillschweigende Betrauung mit der Leitung einer zweiten Unterrichtsanstalt)
GehG: § 5 Abs 1 Z 2 (ruhegenussfähiger Monatsbezug, ruhegenussfähig erklärte Zulagen)
§ 57 Abs 1 (Dienstzulage, Leiter von Unterrichtsanstalten)
§ 59 Abs 1 (ebenso, stillschweigende Betrauung mit der Leitung einer zweiten Unterrichtsanstalt)