KJBG: § 31 Abs 2 (Verbot der Beschäftigung Jugendlicher, Untersagung durch Bezirksverwaltungsbehörde, Voraussetzungen, ua Tatsachen, die Dienstgeber in sittlicher Hinsicht ungeeignet erscheinen lassen; „charakterliche Beurteilung“; Eignung in sittlicher Beziehung, keine; Abspielen eines Pornofilmes im Beisein von Jugendlichen und Animation zum Genuss alkoholischer Getränke)
2006/02/0130, 20. 6. 2006