BundesvergabeG 2002: § 2 Z 4 (Begriffsbestimmungen, Auftraggeber; jede natürliche oder juristische Person, die vertraglich an einen Auftragnehmer einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt erteilt; Stadionneubau Klagenfurt; Auftragerteilung durch Stadt Klagenfurt; Nachprüfungsverfahren, Zuständigkeit des UVS)