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VfGH B 437/04, B 650/04, 26. 9. 2005 (Vergabewesen)

JudikaturVergabewesenZfV 2007/1785ZfV 2007, 765 Heft 3 v. 13.8.2007

Oö VergabenachprüfungsG LGBl 2002/153: § 14 Abs 2 (Feststellung von Rechtsverstößen; Aufhebung eines Bescheides des UVS durch VwGH oder VfGH; Zuschlagserteilung oder Widerruf des Vergabeverfahrens vor Entscheidung des Gerichtshofes; Feststellungsentscheidung des UVS ob angefochtene Entscheidung des Auftraggebers rechtswidrig war; Fortsetzung des Nichtigkeitsverfahrens als bloßes Feststellungsverfahren, weitere Antragstellung nicht erforderlich; keine Änderung der Zuständigkeit des UVS durch zusätzliche Einbringung eines Feststellungsantrages)

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