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VfGH A 13/06, 4. 12. 2006 (Verfassungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerfassungsgerichtsbarkeitZfV 2007/1774ZfV 2007, 762 Heft 3 v. 13.8.2007

B-VG: Art 137 (Klagen, Zuständigkeit des VfGH zur Entscheidung über Staatshaftungsansprüche wegen „legislativen Unrechts“ nur, wenn der die Haftung auslösende Akt unmittelbar dem Gesetzgeber zuzurechnen ist; Staatshaftungsanspruch setzt Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht voraus; Verbot der Inländerdiskriminierung ist aus dem innerstaatlichen Recht abzuleiten)

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