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VfGH A 27/05, 2. 10. 2006 (Berichtigung am 12. 10. 2006) (Verfassungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerfassungsgerichtsbarkeitZfV 2007/1773ZfV 2007, 762 Heft 3 v. 13.8.2007

B-VG: Art 137 (Klagen, Staatshaftung; es ist nicht Aufgabe des VfGH in einem Staatshaftungsverfahren die Richtigkeit der als staatshaftungsbegründend gerügten Entscheidung des VwGH zu überprüfen; Prüfung nur, ob ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht vorliegt; Verstoß eines Höchstgerichtes eines Mitgliedstaates gegen Gemeinschaftsrecht muss „offenkundig“ das Gemeinschaftsrecht bzw die Entscheidung des EuGH „verkennen“)

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