Tir GVG 1996 idF LGBl 2005/85: § 19 Abs 1 (Verfahren bei der Zuschlagserteilung; der Verpflichteten des Versteigerungsverfahrens mangelt bei der Genehmigung des Zuschlages jede Beschwer; auch das Berufungsrecht ist in gleicher Weise umfänglich begrenzt)
§ 25 Abs 1 (Erteilung der Genehmigung)