Krnt GVG: § 10 Abs 1 (Genehmigungsvoraussetzungen; kein Widerspruch zum allgemeinen Interesse an der Schaffung und Erhaltung land- oder forstwirtschaftlicher Nutzflächen)
§ 10 Abs 2 lit i (Rechtsgeschäft widerspricht jedenfalls Abs 1, wenn Grundstücke ohne zureichendem Grund der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden)