RAO: § 5 Abs 2 idF BGBl I 2003/93 (Verweigerung der Eintragung in die Liste, wenn Bewerber eine Handlung begangen hat, die ihn des Vertrauens unwürdig macht; unmaßgeblich, in welchen Bereichen die Ursachen für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit liegen; bisheriges Berufsleben des Bewerbers ist zu beachten)
B 1009/06, 28. 11. 2006