MinroG: § 2 Abs 2 Z 5 (Anwendungsbereich, Geltung für bergbautechnischen Aspekte der Benützung von Grubenbauen eines stillgelegten Bergwerks zu anderen Zwecken als dem Gewinnen mineralischer Rohstoffe; überbetriebliches Rettungswesen; Beitragspflicht korrespondiert Anspruch auf Hilfeleistung)
§ 2 Abs 3 (bergbautechnischen Aspekte der in Abs 2 Z 5 angeführten Tätigkeiten; Anwendbarkeit unter anderem des § 111)