Tir ROG 1984: § 16a Abs 1 lit a (Apartmenthäuser; Begriff)
Tir ROG 1997: § 16 (nachträgliche Anmeldung von Freizeitwohnsitzen; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Bestimmung)
Tir ROG 2001: § 115 (Die am 30. 9. 2001 anhängigen Verfahren über die Anmeldung von Freizeitwohnsitzen waren nach § 16 TROG 1997 idF LGBl 1997/28 weiterzuführen)