Tir AWG: § 5 (Abfallwirtschaftskonzept; Erlassung durch Landesregierung, Entwicklungsprogramm, Inhalt, Bestandsaufnahme, unter anderem bestehende Behandlungsanlagen und Deponien und deren Entsorgungsbereiche)
§ 9 Abs 2 (Vorsorge für Entsorgungsanlagen; Entsorgungsanlagen die nicht vom Land Tirol selbst errichtet oder betrieben werden; Sicherstellung von Errichtung und Betrieb durch zivilrechtlichen Vertrag)