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VfGH B 359/04, 17. 3. 2006 (Abfallwirtschaft)

JudikaturAbfallwirtschaftZfV 2007/1720ZfV 2007, 745 Heft 3 v. 13.8.2007

Oö AWG 1997: § 33 Abs 1 (In Oberösterreich dürfen nur Abfälle abgelagert werden, die in Oberösterreich angefallen sind; keine Verfassungswidrigkeit)

§ 33 Abs 2 (Ausnahmebewilligung vom Grundsatz des Abs 1; keine Verfassungswidrigkeit; Auffassung, dass Beurteilung des Vorliegens der Kriterien für Ausnahmebewilligung erst nach Fertigstellung der Anlage und erfolgter Überprüfung iSd § 63 AWG 2002 möglich ist, ist nicht unvertretbar)

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