AVG: § 73 Abs 2 (Entscheidungspflicht, Verletzung, Devolutionsantrag; sachlich in Betracht kommende Oberbehörde; Ziviltechnikerkammer, Selbstverwaltungskörper, selbstständiger Wirkungsbereich; Aufsichtsbehörde keine sachlich in Betracht kommende Oberbehörde; unzulässiger Devolutionsantrag, keine Wirkung; kein Übergang der Zuständigkeit, säumige Behörde weiter zuständig)