AVG: § 52 Abs 1 (Beweis, Aufnahme durch Sachverständige; Amtssachverständige; Vorlage eines Privatgutachtens, Verpflichtung der Behörde zur Überprüfung durch Amtssachverständigen; Unterlassung begründet Verfahrensmangel)
2006/06/0237, 28. 11. 2006
AVG: § 52 Abs 1 (Beweis, Aufnahme durch Sachverständige; Amtssachverständige; Vorlage eines Privatgutachtens, Verpflichtung der Behörde zur Überprüfung durch Amtssachverständigen; Unterlassung begründet Verfahrensmangel)
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