AVG: § 69 Abs 2 (Wiederaufnahme auf Antrag; Drei-Jahres-Frist; Fristbeginn, Erlassung des Verfahren abschließenden Bescheides)
§ 69 Abs 3 (Wiederaufnahme von Amts wegen; kein Rechtsanspruch)
2006/04/0153,15. 9. 2006
AVG: § 69 Abs 2 (Wiederaufnahme auf Antrag; Drei-Jahres-Frist; Fristbeginn, Erlassung des Verfahren abschließenden Bescheides)
§ 69 Abs 3 (Wiederaufnahme von Amts wegen; kein Rechtsanspruch)
2006/04/0153,15. 9. 2006