AVG: § 71 Abs 1 (Wiedereinsetzung; minderer Grad des Versehens, keiner; Nachprüfungsantrag; falsche Einbringungsstelle; keine Zusage der rechtzeitigen Weiterleitung; strittige Behördenzuständigkeit)
2006/04/0111,15. 9. 2006
Die Bf hat gar nicht behauptet, dass ihr seitens des Bundesvergabeamtes die Weiterleitung des Nachprüfungsantrages noch vor Ablauf der Frist am 24. 4. 2006 zugesagt worden war, weshalb ihrem Vorbringen,