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VwGH 2005/20/0217, 17. 10. 2006 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsverfahrenZfV 2007/1693ZfV 2007, 736 Heft 3 v. 13.8.2007

ZustG: § 8 Abs 1 (Änderung der Abgabestelle bei laufendem Verfahren, von dem Partei Kenntnis hat, unverzügliche Mitteilung an Behörde)

§ 8 Abs 2 (Unterlassung der Mitteilung, Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch, falls neue Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten feststellbar; Anfrage an Zentralmeldebehörde, Voraussetzung für wirksame Hinterlegung, Ermittlungspflicht)

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