ASVG: § 4 Abs 1 Z 1 (Vollversicherung; Dienstnehmer; Beschäftigte eines Callcenters; Erbringung der Dienstleistungen aufgrund von Dienstplänen, in die die Beschäftigten die gewünschte Zeit der Arbeitsleistung eintragen; keine Verpflichtung zu bestimmtem Ausmaß oder Regelmäßigkeit; kein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis)
§ 4 Abs 4 (Vollversicherung; freie Dienstnehmer; ebenso)