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VwGH 2001/08/0123, 07. 09. 2005 (Sozialversicherung)

JudikaturSozialversicherungZfV 2007/1596ZfV 2007, 705 Heft 3 v. 13.8.2007

BSVG: § 2 Abs 1 Z 2 (Pflichtversicherung für Kinder, die im Betrieb der Eltern hauptberuflich beschäftigt sind; Begriff der Hauptberuflichkeit, nicht nach dem allgemeinen Sprachebrauch zu verstehender, sondern in Wechselbeziehung zum Ausnahmetatbestsand des ASVG zu sehender; bei Kind, das keiner anderen Beschäftigung als der Mitarbeit im elterlichen Betrieb nachgeht, ist in aller Regel ohne weitere Prüfung von hauptberuflicher Beschäftigung auszugehen)

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