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VwGH 2006/02/0094, 30. 10. 2006 (Kraftfahrwesen)

JudikaturKraftfahrwesenZfV 2007/1572ZfV 2007, 697 Heft 3 v. 13.8.2007

KFG: § 4 Abs 8a idF BGBl 1990/458 (Bauart und Ausrüstung der Kraftfahrzeuge und Anhänger; zweiachsigen Omnibussen in besonders straßenschonender Bauweise; zulässige Überschreitung Gesamtgewicht und Achslast von bis zu 10 %)

VStG: § 44a Z 2 (Straferkenntnis, Spruch, verletzte Verwaltungsvorschrift; Anwendung einer bereits aufgehobenen Norm)

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