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VwGH 2005/07/0177, 27. 4. 2006 (Wasserrecht)

JudikaturWasserrechtZfV 2007/1069ZfV 2007, 452 Heft 2a v. 6.6.2007

WRG 1959: § 29 Abs 1 (amtswegiges Verfahren bei Erlöschen von Wasserbenützungsrechten; scheidender Wasserbrechtigter kann Antrag auf Durchführung eines solchen Verfahrens einbringen und seinem Antrag auch ein Projekt mit Vorschlägen für letztmalige Vorkehrungen anschließen)

§ 29 Abs 3 (Erhaltung einer Anlage nach Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes im öffentlichen Interesse oder im Interesse von Beteiligten)

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