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VwGH 2005/07/0175, 23. 3. 2006 (Wasserrecht)

JudikaturWasserrechtZfV 2007/1068ZfV 2007, 452 Heft 2a v. 6.6.2007

WRG 1959: § 10 Abs 2 (Benützung des Grundwassers; der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht unterliegt Erschließung und Benützung des Grundwassers und auch die Errichtung oder Änderung der hiefür dienenden Anlagen)

§ 138 Abs 2 (Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes; wasserpolizeilicher Alternativauftrag; § 138 kommt schon im Ausführungsstadium zur Anwendung)

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