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VwGH 2005/07/0022, 23. 3. 2006 (Wasserrecht)

JudikaturWasserrechtZfV 2007/1066ZfV 2007, 450 Heft 2a v. 6.6.2007

WRG 1959: § 138 Abs 1 (wasserpolizeilicher Auftrag; Adressat ist derjenige, der eigenmächtige Neuerung vorgenommen hat; ohne Vorwurf, die konsenslose Anschüttung selbst verursacht, aufrecht erhalten, geduldet oder genutzt zu haben, kann jemand nicht als Adressat herangezogen werden)

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