WaffG: § 12 Abs 1 (Waffenverbot; Gefährdung durch missbräuchliche Verwendung, Prognose aufgrund bestimmter Tatsachen; unbefugter Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen und Kriegsmaterial; irrationale Leidenschaft für den Besitz von Waffen)
VwGH 2005/03/0070, 28. 2. 2006