WaffG: § 12 Abs 1 (Waffenverbot; Gefährdung durch missbräuchliche Verwendung, Prognose aufgrund bestimmter Tatsachen; Warnschüsse, Prognose des „völligen Überreagierens“ ohne ausreichende Grundlage)
VwGH 2005/03/0055, 28. 2. 2006
Unter den Umständen des konkreten Falles (abgelegenes Anwesen in nicht verbautem Gebiet in Grenznähe, regelmäßiger Übertritt einer Vielzahl von illegalen Grenzgängern in den Nachtstunden) kann die Abgabe von Schüssen in die Luft als Reaktion auf die vom Bf aufgrund des Anschlagens der Hunde und fehlender Antwort auf seine Warnrufe vermutete Anwesenheit von „illegalen Grenzgängern, Schleppern oder Kriminellen“ nicht als missbräuchliche Verwendung einer Waffe angesehen werden.