WaffG: § 12 Abs 1 (Waffenverbot; Gefährdung durch missbräuchliche Verwendung, Prognose aufgrund bestimmter Tatsachen; unbefugter Besitz von Waffen und Kriegsmaterial; Maßgeblichkeit der Art des Verstoßes und der Umstände des Einzelfalls, geringes oder kein Verschulden; nicht mehr funktionsfähiges Maschinengewehr)
§ 30 Abs 1 (Meldepflicht für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie C erst ab 1. 1. 1997, Langwaffen)