AVG: § 68 Abs 1 (Abänderung und Behebung von Bescheiden von Amts wegen, „entschiedene Sache“; Gegenstand des Asylverfahrens, Rechtskraftwirkung, Voraussetzung der rechtswirksamen Zustellung des Erstbescheides)
ZustG: § 4 idF vor BGBl I 2004/10 (Abgabestelle, ua Wohnung, Begriff, Flüchtlingsbetreuungsstelle mit Wohnmöglichkeit, Mindestdauer der Unterkunft, keine, Notquartier für 2 Nächte, keine Qualifikation als Abgabestelle)