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VwGH 2005/20/0646, 2. 3. 2006 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsverfahrenZfV 2007/1039ZfV 2007, 439 Heft 2a v. 6.6.2007

AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ua Versäumung einer Frist, Glaubhaftmachung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses, kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens; Ereignis, auch Rechtsirrtum, Zurechnung des Vertreterverschuldens an Partei, Flüchtlingsbetreuer, Sorgfaltsmaßstab)

§ 71 Abs 6 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung)

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