AVG: § 58 Abs 1 (Bescheidinhalt; Nennung des Adressaten; hier: unklare Nennung der Bescheidadressaten mangels Nennung der Vornamen)
VwGH 2005/07/0091, 23. 3. 2006 (Säumnisbeschwerde)
Mit einer als B bezeichneten Erledigung vom 3. 1. 2002 erteilte der LH „W und R, F-straße 19d, xxxx G“ die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des Ausleitungskraftwerkes Sbach.