VStG: § 39 (Beschlagnahme von Verfallsgegenständen, Verfall als Strafe, bloße Verdachtslage als Voraussetzung)
Tir VeranstaltungsG: § 25 Abs 1 Z 4 (Verbot gewerbsmäßiger Veranstaltung von Spielen, vermögenswerte Gewinne, Zufall, Eurolet)
GlücksspielG: § 53 Abs 1 Z 1 (Beschlagnahme sonstiger Eingriffsgegenstände mit denen in das Glückspielmonopol des Bundes eingegriffen wird, „Two Aces“)