StVO: § 5 Abs 1 (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung nur durch Schätzung zweier Polizeibeamter, keine)
VwGH 2005/02/0172, 21. 4. 2006