StbG : § 10 Abs 1 Z 6 (bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentliche Ruhe,
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Ordnung oder Sicherheit, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, Charakterbild, Prognose, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, gravierender Verstoß durch § 5 Abs 1 StVO-Übertretung)