StbG : § 10 Abs 1 Z 6 (Staatsbürgerschaft, Verleihung, bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, Charakterbild, Prognose, gravierender Verstoß durch § 5 Abs 1 StVO-Übertretung, neun Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehrsrecht innerhalb von 2¾ Jahren)
VwGH 2004/01/0459, 23. 2. 2006