LMG: § 17 Abs 2 (Anmeldung als diätetisches Lebensmittel, Anmeldesystem, berechtigt bereits zum Inverkehrbringen; Beibringung der erforderlichen Unterlagen, Mangel nicht verbesserbar iSd § 13 Abs 3 AVG)
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§ 17 Abs 4 (Untersagung des Inverkehrbringens eines diätetischen Lebensmittels)