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VwGH 2003/10/0221, 28. 4. 2006 (Hochschulwesen)

JudikaturHochschulwesenZfV 2007/883ZfV 2007, 388 Heft 2a v. 6.6.2007

UniStG 1997: § 36 Abs 1 (Nachweis der besonderen Universitätsreife im Ausstellungsstaat der Urkunde, mit der die allgemeine Universitätsreife nachgewiesen wird; Zulassung eines ausländischen Studenten aus einem Staat mit Gliederung in Bakkalaureats- und Magisterstudium zu einem in Österreich nicht gegliederten Magisterstudium)

Universitäts-StudienevidenzV 1997: § 2 Abs 2 Z 5 (Nachweis der besonderen Universitätsreife im Herkunftsland)

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