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VwGH 2001/04/0155, 24. 2. 2006 (Gewerberecht)

JudikaturGewerberechtZfV 2007/872ZfV 2007, 385 Heft 2a v. 6.6.2007

GewO 1994: § 81 Abs 1 (Betriebsanlage; Änderung, Genehmigungspflicht; Vorschreibung einer Betriebszeitenbeschränkung; ausreichende Ermittlung der tatsächlichen Geräusch­immissionswerte bei Nachbarn, keine)

VwGH 2001/04/0155, 24. 2. 2006

Der angef B beruht erkennbar auf der im ärztlichen Sachverständigengutachten vertretenen Meinung, dass die auftretenden Verladegeräusche und die dadurch verursachten „diskontinuierlichen Geräuschimmissionen ... bis zu 50 dB(A)“ bis etwa 03.00 Uhr früh deutlich aus dem Umgebungsgeräuschpegel (der erst ab diesem Zeitpunkt ansteigt) „hervorstechen“. Daher hat die bel Beh die vom Sachverständigen vorgeschlagene Betriebszeitbeschränkung (03.00 bis 21.00 Uhr) als Auflage vorgeschrieben.

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