WAG: § 20 Abs 1 Z 5 (Konzession, Finanzdienstleistungen)
BWG: § 5 Abs 1 Z 6 (Versagung der Konzession; Ausschlussgrund iSd § 13 Abs 1 bis 6 GewO bei einem Geschäftsleiter)
§ 5 Abs 1 Z 6 idF BGBl I 2003/33 (ebenso; Verweisung auf § 13 GewO in der jeweiligen Fassung; weiterer Ausschlussgrund bei Konkurs über das Vermögen einer juristischen Person, auf die einem Geschäftsleiter maßgebender Einfluss zustand)