FPG 2005: § 46 Abs 3 (Abschiebung; Abschiebungsaufschub, wenn Abschiebung unzulässig oder aus tatsächlichen Gründen unmöglich)
§ 50 (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung; bei ernsthafter Bedrohung des Lebens, der Freiheit oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt)