AsylG 1997: § 8 (Non-refoulement Prüfung; Prüfung der Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der Fremden)
FrG 1997: § 56 Abs 2 (Abschiebung; Aufenthaltsverbot oder Ausweisung durchsetzbar; Verpflichtung zur Ausreise verletzt)