AsylG 1997: § 5 Abs 1 (Zuständigkeit, Dublin-II-VO, alleiniges Abstellen auf eine EURODAC-Auskunft)
VwGH 2006/19/0673, 25. 4. 2006
Der Bf hatte bei seiner Einvernahme vor dem (Bundesasylamt) BAA am 24. 11. 2005 seinen Fluchtweg aus dem Herkunftsstaat dahin gehend beschrieben, dass er von Moskau mit dem Flugzeug nach Rumänien geflogen und von dort schlepperunterstützt über Ungarn (mit einem anschließenden kurzzeitigen Grenzübertritt nach Österreich) in die Slowakei gelangt sei. Über Nachfrage seitens des vernehmenden Referenten, ob er in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt